A. Allgemeine Hinweise

Im Falle einer Buchung des hier alleine angebotenen Sonderfluges bzw. der hier allein angebotenen Sonderflüge ist
die blackforest AVIATION GmbH Ihr Vertragspartner.

Mit der Beförderung im Rahmen des Angebotes „Europa Park /bzw. Friedrichshafen.” ist die SUNDAIR GmbH, Knieperdamm 79, 18435 Stralsund beauftragt (Stand 12.12.2021).

Allgemeinen Beförderungsbedingungen (nachfolgend kurz: ABB)

Die SUNDAIR GmbH wird im Folgenden als „SUNDAIR” und/oder als „Carrier” bezeichnet.

Der hier angebotenen Sonderflüge werden im Folgenden nur „„Sonderflüge” genannt.

Widerruf von Buchungen: Für Buchungen touristischer Leistungen mit einem fixem Veranstaltungsdatum – dazu zählen auch die hier angebotenen Sonderflüge – findet das Fernabsatzgesetz

keine Anwendung (§ 1 Absatz 3 Satz 6 FernAbsG). Die Buchung ist daher verbindlich und unwiderruflich und nur zu den in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) aufgeführten Konditionen stornierbar.

B. Allgemeine Beförderungsbedingungen

I. blackforest AVIATION GmbH ist Organisator und Anbieter der Sonderflüge. Es handelt sich bei den Sonderflügen nicht um eine Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB.

blackforest AVIATION GmbH hat die Durchführung der Sonderflüge im Wege des Vollcharter auf SUNDAIR als Carrier übertragen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger” verwendet wird, ist hierunter (§ 126b BGB) jedes Medium zu verstehen, welches es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und welches geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht nur, CD-ROM, DVD, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

1. Anmeldung, Buchung, Sitzplatzreservierung und Namensänderung

1.1 Die Anmeldung (Buchung) erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ganz ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Die Buchung ist verbindlich und unwiderruflich.

1.2 Die Ameldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet/ Kontaktformular). Blackforest AVIATION GmbH bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Bestätigung einer bei blackforest AVIATION GmbH eingegangenen Buchung stellt noch keine Annahmeerklärung der Buchung dar.

1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Preis durch den Kunden bezahlt wurde und blackforest AVIATION im Falle einer Zahlung per Banküberweisung einen Geldeingang verzeichnet bzw. bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eine Bestätigung des Zahlungsdienstleisters erhalten hat oder die Bestätigung der Annahme der Buchung durch blackforest AVIATION GmbH auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt ist. Diese Bestätigung der Annahme enthält mindestens: Datum, Abflugort und -zeit und gegebenenfalls weitere notwendige Informationen.

1.4 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Ein bestimmter Sitzplatz wird nicht garantiert, außer ein solcher wurde gegen Entgelt gebucht (siehe 2. Preise und Zahlung, 3. Check-in und Sitzplatzvergabe).

1.5 Die Buchung ist nur für den gebuchten Flug und nur für die in der Buchung genannte/n Person/en am Abflugtag gültig und nicht übertragbar. Namensänderungen sind beim Carrier im Auftrag von blackforest AVIATION GmbH grundsätzlich bis 2 Tage vor Abflug gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 Euro möglich.

1.6 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass für eine Namensänderung keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

2. Preise und Zahlung

2.1 Die mit der Buchung bestätigten Preise gelten für die Beförderung mit dem jeweils konkret gebuchten Flug und gegebenenfalls in der gebuchten und bestätigten Sitzplatzkategorie bzw. für den reservierten Sitzplatz. Im Flugpreis sind alle Steuern, Gebühren und Abgaben enthalten. Im Preis nicht enthalten sind Steuern und/oder sonstige Abgaben und/oder Gebühren, die gegebenenfalls durch Behörden und/oder Flughafenunternehmen direkt vom Kunden verlangt und vor Ort entrichtet werden müssen. Über diese wird der Kunde durch blackforest AVIATION GmbH informiert. Nicht im Voraus entrichtbare Beträge werden gesondert ausgewiesen.

2.2 blackforest AVIATION akzeptiert bar/&unbare Zahlungen.

2.3 Der mit Rechnung bestätigte Preis ist unverzüglich, das heißt bei Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG) auf einem dauerhaften Datenträger, zur Zahlung fällig. Im Falle einer Zahlung per Banküberweisung ist auf das ausgewiesene Konto von blackforest AVIATION GmbH zu überweisen.

2.4 Zahlungen müssen spätestens 7 Tage vor Abflug/ bzw. 3 Tage nach Buchung bei blackforest AVIATION GmbH eingegangen sein.

2.5 blackforest AVIATION GmbH behält sich vor, eventuelle durch die Nicht- bzw. unvollständige Zahlung anfallenden Kosten (insbesondere Bankentgelte, Kosten einer Rücklastschrift) dem Kunden weiterzubelasten. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

3. Check-in und Sitzplatzvergabe

3.1 blackforest AVIATION GmbH empfiehlt dem Kunden, die Anreise so einzurichten, dass der Passagier sich spätestens 90 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am CheckIn Schalter befindet. Sofern blackforest AVIATION GmbH nichts anderes ausdrücklich bestätigt, wird der Abfertigungsschalter spätestens 60 Minuten vor der gebuchten Abflugzeit geschlossen. Danach ist keine Abfertigung mehr möglich. Der Kunde muss folglich so rechtzeitig beim CheckIn erscheinen, dass er spätestens 60 Minuten vor geplanter Abflugzeit abgefertigt ist. Bei einem Nicht bzw. nicht rechtzeitigen Eintreffen entfällt der Anspruch auf Beförderung. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des Preises verpflichtet.

3.2 Der Kunde muss zur Abfertigung einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und sein ihm von blackforest AVIATION übersandtes e-Ticket (vorzeigen). Ohne diese Unterlagen wird die Abfertigung verweigert. Der Kunde bleibt in diesem Fall gleichwohl zur Zahlung des Preises verpflichtet.

3.3 Innerhalb der gebuchten Sitzplatzkategorie besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Im Einzelfall kann jedoch eine Sitzplatzreservierung als Nebenleistung buchbar oder im Flugpreis enthalten sein. Die endgültige Entscheidung über die Sitzplatzverteilung liegt beim Flugpersonal des Carriers. Sollte ein vorab gebuchter Sitzplatz gegebenenfalls nicht zugeteilt werden können, sind Rücktritt und Erstattung oder Minderung des Flugpreises ausgeschlossen. Ein gegebenenfalls gesondert an blackforest AVIATION GmbH gezahltes Entgelt allein über die Sitzplatzreservierung wird dem Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit des Sitzplatzes, ohne dass die Gründe hierfür in der Person und/oder dem Verhalten des Kunden liegen, erstattet. Bei körperlich beeinträchtigten Personen, Schwangeren und Kindern kann keine Vergabe von Sitzplätzen im Bereich von Notausgängen erfolgen.

3.4 Eine Beförderung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Symptome einer grippeähnlichen bzw. einer Covid19- oder Covid19-ähnlichen Erkrankung zeigt (insbesondere erhöhte 
Temperatur, Husten) oder sich weigert, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und/oder die übrigen vor Ort geltenden Bestimmungen zu Hygiene und Infektionsschutz (insbesondere, aber nicht nur, der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung und der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des betreffenden Bundesllandes in der jeweils gültigen Fassung) einzuhalten. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Nichtbeförderung trifft das Flugpersonal. Rücktritt und Erstattung oder Minderung des Flugpreises sind ausgeschlossen, wenn der Grund für die Nichtbeförderung nach dieser Bestimmung (3.4) in der Person und/oder dem Verhalten des Kunden liegt.

4. Leistungen und Leistungseinschränkungen

4.1 Der Flug wird vom Carrier im Auftrag von blackforest AVIATION GmbH durchgeführt. Datum, Strecke, geplanter Flugzeugtyp, Fluggesellschaft usw. sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und stehen unter dem Vorbehalt etwaiger Änderungen. Sofern notwendige und nicht willkürlich herbeigeführte Änderungen nicht von blackforest AVIATION GmbH zu vertreten sind, hat der Kunde keinen Schadenersatzanspruch und/oder Anspruch auf Minderung des Preises.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitere Hauptleistungen über die reine Beförderung hinaus nicht enthalten. Nebenleistungen (z.B. Bordverpflegung) sind nur inkludiert, sofern diese gesondert ausgewiesen werden.

4.3 Änderungen der Routen und/oder der Flughöhe sind aufgrund behördlicher Vorgaben oder wetterbedingt stets möglich und begründen keine Minderungsansprüche gegenüber blackforest AVIATION GmbH.

4.4 Die endgültige Entscheidung über die Durchführung eines Fluges liegt beim Carrier. Ist der Kunde mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, sind ein Rücktritt und/oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Wird ein Flug durch Umstände endgültig unmöglich, die blackforest AVIATION GmbH nicht zu vertreten hat, so steht dem Kunden ein Anspruch auf Erstattung bisher gezahlter Reisepreis zu. Dem Kunden bleibt es unbenommen zu belegen, dass der Verwaltungsaufwand geringer war. Für den Fall, dass ein Flug aufgrund von Umständen endgültig unmöglich wird, die blackforest AVIATION GmbH nicht zu vertreten hat, scheiden Schadenersatzansprüche aus. Gleiches gilt für einen Flug, der aus den oben genannten Umständen auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden muss und der Kunde zu diesem Zeitpunkt nachweislich verhindert ist. Dieser Nachweis ist durch den Kunden zu führen.

4.5 Wird ein Flug aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände, die blackforest AVIATION GmbH nicht zu vertreten hat, umgeleitet, abgebrochen, unterbrochen oder verkürzt, scheiden Minderungsansprüche auch dann aus, wenn die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nicht vollständig erbracht werden. Hierzu zählt beispielsweise das Szenario des Flugabbruchs aufgrund eines unerwarteten technischen Defekts oder einer aufgrund eines medizinischen Notfalls bedingten Ausweichlandung.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann vor Beginn der Beförderung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist formlos möglich und in schriftlicher Form an blackforest AVIATION GmbH zu richten, es wird jedoch dringend empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei blackforest AVIATION GmbH (ausdrücklich nicht der Zeitpunkt der Absendung der Rücktrittserkl.rung).

5.2 blackforest AVIATION GmbH steht eine Rücktrittsentschädigung zu. Anstelle einer konkret berechneten Entschädigung darf blackforest AVIATION GmbH die folgende pauschalierte Rücktrittsentsch.digung pro Person geltend machen:

Bis einen (1) Monat vor Beförderungsbeginn: 70%.

Danach 90 % des Preises.

5.3 Sofern der Kunde nicht rechtzeitig, spätestens jedoch 60 Minuten vor Abflug unter Vorlage aller erforderlichen Reisedokumente zur Abfertigung erscheint , verliert er den Beförderungsanspruch und bleibt zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet (siehe auch 3. Check-in und Sitzplatzvergabe).

5.4 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

6. Rücktritt durch blackforest AVIATION GmbH

6.1 blackforest AVIATION GmbH behält sich vor, einen geplanten Flug abzusagen, soweit eine bestimmte oder durch behördliche Vorgaben vorgeschriebene Mindest-Teilnehmer- /Passagieranzahl nicht erreicht wird. Auf jedem geplanten Sonderflug müssen von den(A319:150 / A320:180 zur verfügung stehenden Plätzen mindestens A319:100 / A320:120 Plätze gebucht sein. blackforest AVIATION GmbH sagt spätestens 20 Tage vor dem geplanten Beginn des Fluges ab. Der Kunde erhält im Falle eines solchen Absage den gezahlten Preis zurückerstattet bzw. erlischt dessen Zahlungspflicht soweit er noch nicht gezahlt hat.

6.2 blackforest AVIATION GmbH kann einen geplanten Flug auch dann absagen, wenn der für die Durchführung des Fluges ursprünglich eingeplante Carrier diesen aus technischen und/oder operativen Gründen nicht durchführen kann und die Bereitstellung eines alternativen Fluggeräts für blackforest AVIATION GmbH oder den ursprünglich mit der Durchführung des Fluges beauftragten Carrier nicht zumutbar ist.

6.3 Auf den Flugpreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden in den Fällen der Ziffern 6.1 und 6.2 zurückerstattet bzw. erlischt die Zahlungspflicht des Kunden soweit dieser noch nicht gezahlt hat. Bei Verfügbarkeit kann der Kunde einen anderen Termin wählen. Darüber hinaus gehende des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche für im Rahmen der ursprünglichen Buchung bzw. des geplanten Fluges entstandene Aufwendungen, beispielsweise Anfahrtskosten und/oder unnötig aufgewendete Urlaubstage sind ausgeschlossen, soweit die Umstände, die zur Absage führten, von blackforest AVIATION GmbH nicht entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben herbeigeführt wurden.

7. Flugtauglichkeit und Beförderung von bestimmten Personengruppen und Tieren

7.1 Für werdende Mütter (Schwangere) gilt zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden, dass diese nur bis einschließlich zur 28. Schwangerschaftswoche ohne die Vorlage einer ärztlichen Flugtauglichkeitsbescheinigung befördert werden. blackforest AVIATION GmbH bzw. der beauftragte Carrier kann die Vorlage des Mutterschaftspasses zum Nachweis darüber verlangen, dass die 28. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Von der 29. bis einschließlich zur 34. Schwangerschaftswoche erfolgt die Beförderung nur bei Vorlage einer ärztlichen Flugtauglichkeitsbestätigung, welche frühestens 7 Tage vor Reiseantritt ausgestellt sein darf. Mit Beginn der 35. Schwangerschaftswoche ist eine Beförderung ausgeschlossen. Vorstehende Voraussetzungen müssen zum jeweiligen Zeitpunkt des Flugantritts vorliegen.

7.2 Körperliche Beeinträchtigungen (auch Behinderungen), Erkrankungen, gleich ob akut oder chronisch, die die Flugtauglichkeit des Kunden beeinträchtigen, sind blackforest AVIATION GmbH vorab mitzuteilen. blackforest AVIATION GmbH darf die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Flugtauglichkeit verlangen, welche frühestens 7 Tage vor Reiseantritt ausgestellt sein darf.

7.3 Treten Beeinträchtigungen bzw. Erkrankung nach Ziffer 7.2 erst nach Buchung auf, hat der Kunde blackforest AVIATION GmbH bzw. den von blackforest AVIATION GmbH beauftragten Carrier hierüber unverzüglich zu informieren. Es wird jedem Kunden empfohlen, gegebenenfalls eine Reiserücktritts- oder ähnliche Versicherung abzuschließen. Eine endgültige Entscheidung über die Beförderung eines nach Ziffern 7.2. und 7.3 affektieren Kunden liegt bei blackforest AVIATION GmbH und dem beauftragten Carrier.

7.4 Muss ein geplanter Flug abgebrochen und/oder umgeleitet werden, ist der Kunde blackforest AVIATION GmbH gegenüber im Falle eines bewussten oder grob fahrlässigen Unterlassens einer Mitteilung nach den Ziffern 7.1 bis 7.3 für eventuelle Mehrkosten regresspflichtig.

7.5 Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung; es fällt der jeweilige Flugpreis an.

7.6 Die Mitnahme eines Rollstuhls pro Kunde mit Behinderung ist möglich, muss mindestens 7 Tage vor Abflug blackforest AVIATION GmbH mitgeteilt werden.

7.7 Die Beförderung von Tieren jeglicher Größe und Art ist ausgeschlossen.

7.8 Die Aufgabe von Reisegepäck (Koffer) ist nicht möglich. Handgepäck kann im Rahmen der Ausschreibung mitgeführt werden. Es ist dem Kunden untersagt, sein (Hand-)Gepäck und/oder sonstige Güter, für die Mitnahme beabsichtigt ist, auf andere Kunden zu verteilen.

7.9 Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von sämtlichem Gepäck nach 7.8 sind die tatsächlich verfügbare Kapazität gemäß der Ausschreibung und die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen. Folglich kann eine Mitnahme bzw. der Transport ausgeschlossen sein. Für Gepäck, welches zurückgelassen werden muss, übernimmt blackforest AVIATION GmbH ausdrücklich keine Haftung.

8. Vorbehalt der Preisanpassung

blackforest AVIATION GmbH ist berechtigt, den bestätigten Flugpreis in dem Umfang zu ändern, in welchem Abgaben für bestimmte Leistungen, insbesondere, aber nicht nur Flughafengebühren und/oder Steuern, deren Berechnung pro Kunde und/oder Flug erfolgt, erhöht oder neu eingeführt wurden. Die Erhöhung des Flugpreises erfolgt unmittelbar pro Kunde bzw. pro Sitzplatz. Voraussetzung ist, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugtermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

blackforest AVIATION GmbH behält sich ferner das Recht vor, die mit der Buchung bestätigten Preise bei sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Erhöhungen der Treibstoffkosten in einem solchen Umfang anzupassen, wie es das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigt.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Flugpreises hat blackforest AVIATION GmbH den Kunden unverzüglich und spätestens 14 Tage vor Abflug davon in Kenntnis zu setzten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des ursprünglichen Flugpreises ist der Fluggast berechtigt, ohne die Rücktrittsentschädigung (Ziffer 5.2 dieser ABB) vom Vertrag zurückzutreten. Der Fluggast hat dieses Recht gegenüber blackforest AVIATION GmbH unverzüglich nach Erklärung von blackforest AVIATION GmbH über die Preiserhöhung geltend zu machen.

9. Verweigerung der Beförderung

blackforest AVIATION GmbH und seine Erfüllungsgehilfen und/oder der Carrier des geplanten Fluges sind berechtigt es abzulehnen, den Kunden und/oder sein Gepäck zu befördern und/oder weiter zu befördern und/oder die Beförderung vorzeitig abzubrechen, wenn einer der aufgeführten Punkte zutrifft:

a) der Kunde hat den Flugpreis, fällige Steuern, Abgaben und/oder Gebühren nicht bezahlt;

b) eine Beförderung des Kunden und/oder seines Gepäcks würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen und/oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen;

c) die Beförderung des Kunden und/oder seines Gepäcks würde die Sicherheit, Ordnung und/oder Gesundheit der anderen Kunden, Fluggäste oder Besatzungsmitglieder gefährden und/oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;

d) der geistige oder psychische Zustand des Kunden, einschließlich Trunkenheit und/oder rauschmittelbedingter Beeinträchtigungen (siehe auch „Rausch” im Sinne des § 323a StGB), stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Kunden selbst, andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen dar. Zur Feststellung eines solchen Zustandes ist das Flugpersonal des Carriers berechtigt ohne das hierfür es einer ärztlichen Untersuchung bzw. Feststellung bedarf.

e) der Kunde hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person und/oder seines Gepäcks verweigert;

f) der Kunde führt keine gültigen Reisedokumente mit sich, zerstört seine Dokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder des Carriers gegen Empfangsbestätigung;

g) der Kunde kann nicht nachweisen, dass er die Person ist, für die die Buchung erfolgte;

h) der Kunde verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von blackforest AVIATION GmbH, seinen Erfüllungsgehilfen oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von blackforest AVIATION GmbH, seinen Erfüllungsgehilfen oder der Besatzungsmitglieder des Carriers;

i) der Kunde führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;

j) der Kunde ist bereits früher durch Verstöße nach Buchstaben a) bis i) aufgefallen und blackforest AVIATION GmbH, seinen Erfüllungsgehilfen bzw. dem beauftragten Carrier namentlich bekannt und es besteht die berechtigte Sorge, dass der Kunde erneut im Sinne dieser Bestimmungen auffällig wird.

10. Flugsicherheit/verbotene Gegenstände

10.1 Es gelten die Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (mit Anhang). Im Übrigen gilt:

Dem Kunden ist es untersagt, elektronische Geräte während des Starts und während der Landung zu nutzen. Mobiltelefone dürfen während des gesamten Fluges nicht genutzt werden. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis durch die Besatzungsmitglieder des beauftragten Carriers erlaubt.

10.2 Dem Kunden ist das Mitführen untersagt von:

· Gegenständen, die nicht für den Gebrauch des Fluggastes während der Reise bestimmt sind;

· Gegenständen, die geeignet sind, das Flugzeug und/oder Personen und/oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, insbesondere Explosionsstoffe, komprimierte Gase, oxidierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeglicher Art, das heißt alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind;

· Gegenständen, die nach Ansicht von blackforest AVIATION GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen ihres Gewichtes, ihrer Größe oder Art oder sonstigen Beschaffenheit für die Beförderung ungeeignet sind.

10.2 Es ist dem Kunden untersagt, an seiner Person oder in seinem Gepäck Waffen jeder Art, insbesondere, aber nicht nur, Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Behälter unter Gasdruck, die zu Angriffs- und/oder Verteidigungszwecken (Schutzwaffen) verwendet werden können, mitzuführen. Dies gilt auch für Munition und/oder explosionsgefährliche Stoffe jeder Art sowie für Gegenstände, welche ihrer äußeren Form oder Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition und/oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken.

blackforest AVIATION GmbH, seine Erfüllungsgehilfen und der beauftragte Carrier sind berechtigt, die Beförderung jedes unter den vorstehenden Absätzen genannten Gegenstandes abzulehnen, dies gilt auch für eine Weiterbeförderung.

Sämtliche Gegenstände, die eventuell als Waffen verwendet werden könnten und/oder scharfe Gegenstände sind im Fluggastraum untersagt. Sie dürfen, soweit zulässig, ausschließlich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Vor Antritt der Reise sind solche Gegenstände aus dem Handgepäck zu entfernen.

10.3 Die Bestimmungen des Montrealers Übereinkommens über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bleiben unberührt.

11. Entscheidungshoheit/Verhalten an Bord des Fluggeräts

Der von blackforest AVIATION GmbH mit der Durchführung eines geplanten Fluges beauftragte Carrier hat die volle Entscheidungskompetenz über die Fluggastbesetzung, Beladung, und Verteilung. Er ist zudem berechtigt, sämtliche notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Er trifft letztgültig alle Entscheidungen, ob und wie der geplante Flug durchgeführt wird.

Dies gilt auch, falls das Verhalten, der Zustand und/oder die geistige und/oder körperliche Verfassung eines Kunden eine übergebührliche Unterstützung durch die Besatzungsmitglieder des Carriers erfordert.

12. Haftung, Schadens- und Mängelanzeigen

12.1 Die Haftung von blackforest AVIATION GmbH (sofern vertraglicher Luftfrachtführer) und seiner Erfüllungsgehilfen, des ausführenden Carriers, d.h. die den Flug durchführende Fluggesellschaft ( SUNDAIR, Stand 16. September 2020) aufgrund der Beförderung von Personen sowie von Gepäck innerhalb und außerhalb der europäischen Gemeinschaft unterliegt den Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetztes, des Montrealer Übereinkommens über die Haftung von Luftfahrtunternehmen sowie den ABB von blackforest AVIATION GmbH.

12.2 Die Haftung von blackforest AVIATION GmbH und seinen Erfüllungsgehilfen, auch des beauftragten Carriers, für Folgeschäden ist in jedem Falle auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Verursachung beschränkt. Die Bestimmungen des Montrealers Übereinkommens über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bleiben unberührt.

12.3 Die Haftung von blackforest AVIATION GmbH und seinen Erfüllungsgehilfen bei Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Kunden unterliegt bei Beförderung ausschließlich innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetztes und diesen ABB, bei einer internationalen Beförderung Bestimmungen des Montrealers Übereinkommens über die Haftung von Luftfahrtunternehmen („Montrealer Übereinkommen”) sowie diesen ABB. Die Einwendungen aus dem Montrealer Übereinkommen und dem anwendbaren nationalen Recht gelten uneingeschränkt.

12.4 Die Haftung von blackforest AVIATION GmbH und seinen Erfüllungsgehilfen wird ausdrücklich nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen erweitert, denn diese Regelung betrifft ausschließlich den ausführenden Carrier (hier SUNDAIR, Stand 01.10.2020), sofern dieser ein Luftfahrtunternehmen mit einer von einem EU-Mitgliedsstaat im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft erteilten gültigen Betriebsgenehmigung ist. Die Haftungsbegrenzungen des Montrealers Übereinkommens über die Haftung von Luftfahrtunternehmen gelten uneingeschränkt.

12.5 blackforest AVIATION GmbH und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) wenn ein Kunde befördert wird, dessen Alter, geistiger Zustand und/oder körperlicher Zustand derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr für ihn selbst darstellt und soweit durch eben diesen Zustand der in Frage stehende Personenschaden (einschließlich Tod) verursacht worden ist. Kunden, für die die Beförderung aus den vorgenannten Gründen eine Gefährdung darstellen kann, haben blackforest AVIATION GmbH über die Umstände der Gefährdung zu informieren. Im Zweifel haben blackforest AVIATION GmbH und seine Erfüllungsgehilfen das Recht, die Beförderung zu verweigern (siehe auch Bestimmungen zu  7. Flugtauglichkeit und Beförderung von bestimmten Personengruppen und Tieren; 9. Verweigerung der Beförderung).

12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sind ausschließlich an den von blackforest AVIATION GmbH beauftragten Carrier (hier SUNDAIR, Stand 12. Dezember 2021) zu richten.

12.7 Gepäckverlust, -verspätung und oder ein sonstiger Mangel, der während der Beförderung auftritt und/oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Leistung, sind unverzüglich gegenüber dem von blackforest AVIATION GmbH beauftragten Carrier (hier SUNDAIR, Stand 12. Dezember 2021), zu rügen. Im Falle eines Gepäckverlustes ist die Schadensanzeige bei dem von blackforest AVIATION GmbH beauftragten Carrier zu nach dessen Bestimmungen rechtzeitig zu erheben.

13. Verbot der Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von blackforest AVIATION GmbH auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären, außer die Gegenforderung (die Forderung des Kunden) ist seitens blackforest AVIATION GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

14. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und blackforest AVIATION GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Im Falle gerichtlicher Verfahren gegen blackforest AVIATION GmbH im Ausland, insbesondere Verfahren mit dem Ziel einer Haftungsfeststellung und/oder Schadenersatzzahlung, auf welche dem Grunde nach kein deutsches Recht Anwendung findet, gilt dass auf die Rechtsfolgen, das heißt insbesondere Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen deutsches Recht Anwendung findet.

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für Kunden, die natürliche Personen sind, ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von blackforest AVIATION GmbH vereinbart, andernfalls der sich aus dem Gesetz ergebende

Gerichtsstand.

Für Kunden, die juristische Personen sind, ist als Gerichtsstand der Sitz von blackforest AVIATION GmbH vereinbart.

Der Sitz von blackforest AVIATION GmbH, Max-Immelmann-Allee 10, D-79427 Eschbach, Deutschland.

16. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert blackforest AVIATION GmbH den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im

Datenschutzhinweis.

blackforest AVIATION GmbH hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei blackforest AVIATION GmbH gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für blackforest AVIATION GmbH zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO.

SOFERN PERSONENBEZOGENE DATEN DES KUNDEN AUF GRUNDLAGE VON BERECHTIGTEN INTERESSEN GEM. ART. 6 ABS. 1 S. 1 LIT. F DSGVO VERARBEITET WERDEN, HAT DER KUNDE DAS RECHT, GEM. ART. 21 DSGVO WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SEINER PERSONENBEZOGENEN DATEN EINZULEGEN, SOWEIT DAFÜR GRÜNDE VORLIEGEN, DIE SICH AUS SEINER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN. ER KANN UNTER DER ADRESSE TICKETING@BLACKFOREST-AVIATION.COM MIT EINER E-MAIL VON SEINEM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH MACHEN

ODER UNS UNTER DER UNTEN GENANNTEN ADRESSE KONTAKTIEREN. MIT EINER NACHRICHT AN CONTACT@BLACKFOREST-AVIATION.COM KANN DER KUNDE DER NUTZUNG ODER VERARBEITUNG SEINER DATEN FÜR ZWECKE DER WERBUNG, MARKT- ODER MEINUNGSFORSCHUNG WIDERSPRECHEN.

Die Datenschutzerklärung ist auf blackforest-aviation.com einzusehen; die Datenschutzerklärung des beauftragten Carriers (hier SUNDAIR, Stand 12. Dezember 2021) ist auf der Webseite von Sundair GmbH (dort ABB, Unterpunkt „Datenschutz” bzw. für die Internetseite „Datenschutz”) einzusehen.

17. Hinweis für Verbraucher zur EU-Streitbeilegung

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=321210388 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrages und dieser ABB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und dieser ABB zur Folge.

19. Vertragspartner

blackforest AVIATION GmbH

Max-Immelmann-Allee 10

Airfield EDTG

79427 Eschbach

Deutschland

Umsatzsteuer-ID: DE293127635

HRB 710 924 Amtsgericht Freiburg i.Br.

Steuernummer 12179/25620 FA Müllheim