Bagatellgrenze bei Ausfuhr in die Schweiz

Seit dem 01. Januar 2020 dürfen nach dem JStG 2019 nur noch Einkäufe deren Gesamtwert einschließlich
Umsatzsteuer € 50,00 übersteigt, bei der Ausfuhr in die Schweiz beim Zoll vorgelegt werden.

Kunden aus der Schweiz erhalten bei Abholung einen Ausfuhrschein, sobald der Einkaufsbetrag (Warenwert)
die € 50,00 übersteigt. Eine Zusammenfassung mehrerer Bestellungen ist nicht möglich.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Ausfuhr weiter.

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