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Bagatellgrenze bei Ausfuhr in die Schweiz
Seit dem 01. Januar 2020 dürfen nach dem JStG 2019 nur noch Einkäufe deren Gesamtwert einschließlichUmsatzsteuer € 50,00 übersteigt, bei der Ausfuhr in die Schweiz
Seit dem 01. Januar 2020 dürfen nach dem JStG 2019 nur noch Einkäufe deren Gesamtwert einschließlichUmsatzsteuer € 50,00 übersteigt, bei der Ausfuhr in die Schweiz